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Vereinsvorstand März 2024, Fedor Weiser, Magnus Schneider, Andreas Büscher, Heike Hass, Christine Steines, Johannes Altmannsberger

Fragen, die häufig gestellt werden und unsere Antworten

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, schicken Sie uns Ihre Frage, z.B. über unser Kontaktformular, damit wir sie beantworten und gegebenenfalls in unsere Liste mit aufnehmen können.

Oliver Schepp

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Vereinsvorstand März 2024, Fedor Weiser, Magnus Schneider, Andreas Büscher, Heike Hass, Christine Steines, Johannes Altmannsberger

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Oliver Schepp

FAQs

FAQs Kulturgast

Wer kann Kulturgast der Kulturloge Gießen werden?

Alle Menschen, die in der Stadt oder dem Landkreis Gießen leben, und über wenig Geld verfügen, können Gast der Kulturloge werden. Wer Bürgergeld bezieht, alleinerziehend ist oder eine Familie mit geringem Einkommen hat, gehört auf jeden Fall dazu, aber auch Menschen – oder Angehörige – mit Behinderungen, mit psychischen bzw. chronischen Erkrankungen laden wir gerne zu Kulturerlebnissen ein. Wir freuen uns, wenn unsere Gäste Kinder mitbringen!

Studierende sind in der Regel leider ausgeschlossen, weil in dem preiswerten Uni-Milieu viele Veranstaltungen mit BAFöG-Niveau finanzierbar sind.

Wie kann man Gast der Kulturloge werden?

Ein Zugang ist grundsätzlich nur über die sozialen Einrichtungen möglich. Dort liegen unsere Anmeldeflyer aus. Falls sie vergriffen sind, können Sie diese hier ausdrucken (Link?). Bitte füllen Sie das Formular aus und geben Sie es bei Ihrem sozialen Dienst ab. 

Unter dem Menüpunkt „Gast werden“ ist der weitere Ablauf der Kartenvermittlung beschrieben.

Warum kann man sich nicht direkt bei der Kulturloge anmelden?

Wir wollen und können nicht überprüfen, über wieviel Geld unsere Gäste verfügen. Uns reicht es aus zu wissen, dass unsere Gäste die professionelle Hilfe unserer Sozialpartner in Anspruch nehmen.

Was kostet es, als Gast der Kulturloge Veranstaltungen zu besuchen?

Für angemeldete Gäste der Kulturloge sind die Veranstaltungsbesuche kostenlos.

Gibt es Möglichkeiten, teure Anfahrtskosten zu verringern?

Eventuell können wir bei besonders weiten Strecken finanzielle Zuschüsse vermitteln. Bitte rufen Sie uns in solchen Fällen an ((  0641 3062468), unter Umständen wissen wir auch von weiteren Gästen aus dem gleichen Ort. 

Kann man sich die Veranstaltungen aussuchen?

Mit Einschränkungen, aufgrund der jeweils begrenzten Zahl an Freikarten. 
Über die Anmeldung kreuzen unsere Gäste ihre Interessensbereiche an und nur zu dieser Auswahl erhalten sie später Einladungen. Im persönlichen Telefongespräch – vor einer Veranstaltung ihres Interessenbereichs – können unsere Gäste entscheiden, ob sie hieran teilnehmen möchten.

Erhalten Gäste einen Ausweis zur Legitimation?

Nein. Bei den Veranstaltungen können unsere Gäste – wie alle anderen auch – ihre namentlich vorbestellten Karten an der Abendkasse abholen.

Können Gäste eine Begleitperson zur Veranstaltung mitnehmen?

Gerne. Mit Kindern können es auch mehrere Personen sein. Bitte teilen Sie die genaue Anzahl vorab mit, damit wir die Ticketvergabe planen können.

Wie viele Veranstaltungen darf ein Gast pro Monat besuchen?

Hier haben wir keine eindeutigen Regeln. Auf der einen Seite wollen wir möglichst vielen Menschen einen kostenlosen Veranstaltungsbesuch ermöglichen. Auf der anderen Seite wollen wir so frei sein, auf Einzelfälle reagieren zu können, in denen vielleicht ein besonderer Druck besteht.

Kann ein Gast seine Kinder zu Kulturveranstaltungen mitnehmen?

Sehr gerne! Bitte geben Sie auf Ihrer Anmeldung altersgerechte Interessensbereiche an und klären Sie die Einzelheiten im persönlichen Telefonat.

Wie lange kann ein Gast das Angebot der Kulturloge in Anspruch nehmen?

Solange die prekäre finanzielle Situation oder eine psychosoziale Notlage besteht

FAQs Kulturloge

Wie finanziert sich der Verein Kulturloge Gießen?

Die Kulturloge erhält Zuwendungen von der Stadt und dem Landkreis Gießen, sowie – im Jahr 2024 letztmals – vom hiesigen Jobcenter. Damit können wir ca. 2/3 unserer Kosten abdecken und sind darauf angewiesen, dass wohlgesonnene Menschen unsere Arbeit durch Mitgliedsbeiträge oder Spenden unterstützen. 

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte das Formular aus und senden es uns zu. Über unseren Newsletter können Sie daraufhin von unseren Entwicklungen erfahren.

Gern nehmen wir auch eine Spende auf unser Konto bei der Sparkasse Gießen IBAN DE13 5135 0025 0205 0186 10, entgegen. Wir freuen uns über jeden Betrag.

Wie kann man Mitglied im Verein werden?

Wir freuen uns, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft entscheiden! Nähere Informationen unter dem Punkt: Mitglied werden

Kann ich eine Spende steuerlich geltend machen?

Ja. Die Kulturloge Gießen verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke und ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Gern stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus. Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro senden wir Ihnen automatisch spätestens zu Beginn des nächsten Jahres eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck“ Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Bei Spenden bis 200 Euro genügt es, auf dem Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck“ das Wort „Spende“ zu vermerken. Später reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt zusammen mit dem Zahlungsbeleg einen Beleg der Kulturloge Gießen ein.

Wie werden Spendengelder verwendet?

Spendengelder fließen in unseren regulären Haushalt hinein. Erst sie schließen die bestehende Lücke, um unsere alltägliche Arbeit zu finanzieren, die vor allem in der wöchentlichen Vermittlung von ca. 80 Eintrittskarten besteht. Hierfür benötigen wir eine Halbtagskraft und etwas Bürobedarf. 

FAQs Veranstalter

Wie kann ein Kulturveranstalter Eintrittskarten zur Verfügung stellen?

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, telefonisch (( 0641 3062468) oder über unser Webformular

Insgesamt können Sie sicher sein, dass Sie mit Ihrer Geste etwas Wertvolles für benachteiligte Menschen erreicht haben.