FAQ Kulturloge Gießen

Wer kann Kulturgast der Kulturloge Gießen werden?

Jeder, der über wenig Geld verfügt, kann Gast der Kulturloge Gießen werden, beispielsweise Sozialhilfeempfänger*innen, Senior*innen mit Grundsicherung, Alleinerziehende und Familien mit kleinen Bezügen (KreisJobCenter oder Agentur für Arbeit etc.) oder chronisch psychisch Kranke in therapeutischen Wohngruppen. Ausgenommen sind Studierende, weil sie Zugang zu zahlreichen kulturellen Veranstaltungen speziell im studentischen Milieu zu günstigen Preisen haben. Anmeldung und Prüfung erfolgt durch die Sozialen Institutionen.

Wie kann man Kulturgast der Kulturloge werden?

Bei den Sozialen Institutionen erhalten Sie das Anmeldeformular, das ausgefüllt und unterschrieben persönlich bei der jeweiligen Institutionen wieder abgegeben werden muss. Unter dem Menüpunkt „Soziale Partner“ finden Sie eine Liste dieser Institutionen. Unter dem Menüpunkt „Kulturgast werden“ ist der Ablauf der Kartenvermittlung dargestellt. Eine direkte Anmeldung bei der Kulturloge Gießen ist leider nicht möglich.

Warum kann man sich nicht direkt bei der Kulturloge Gießen anmelden?

Es ist der Kulturloge Gießen besonders wichtig, niemanden bloßzustellen oder zu beschämen. Die Sozialen Institutionen kennen den Kulturgast und seine finanzielle Situation durch persönliche Vorstellung oder lernen ihn kennen. Eine Prüfung der Bedürftigkeit kann die Kulturloge Gießen leider nicht leisten. Für eine erfolgreiche Vermittlung und das Ziel der sozialen Integration ist später der telefonische Kontakt der Mitarbeiter*innen der Kulturloge zum Kulturgast wichtig.

Was kostet den Kulturgast der Besuch von Kulturveranstaltungen?

Die Kulturveranstaltungen sind für registrierte Kulturgäste der Kulturloge kostenlos.

Darf der Kulturgast angeben, welche Veranstaltungen er bevorzugt?

Ja. Bei der Anmeldung wird explizit nach Interessengebieten gefragt. Der Kulturgast wird vor jedem Veranstaltungsbesuch im persönlichen Telefongespräch über die Veranstaltung informiert und kann direkt entscheiden, ob ihm die Veranstaltung zusagt.

Erhalten Kulturgäste einen Ausweis zur Legitimation?

Nein. Die Kulturloge legt besonderen Wert darauf, dass es keine Stigmatisierung der Kulturgäste geben kann. Deshalb werden die vermittelten Karten auf den Namen des Kulturgastes beim Veranstalter oder an der Abendkasse hinterlegt.

Kann ein Kulturgast eine Begleitperson zu den Veranstaltungen mitnehmen?

Die Mitnahme einer Begleitperson ist nach vorheriger Absprache mit den Vermittlern der Kulturloge Gießen möglich

Wie viele Veranstaltungen darf ein Kulturgast pro Monat besuchen?

Hier gibt es keine Vorgabe. Es wird von der Kulturloge Gießen aber darauf geachtet, dass die Kartenzuweisung nach objektiven Kriterien erfolgt. Es wird niemand bevorzugt oder benachteiligt. Möglichst viele Menschen sollen in den Genuss kultureller Veranstaltungen kommen.

Kann ein Kulturgast seine Kinder zu Kulturveranstaltungen mitnehmen?

Das kommt auf die Veranstaltung und das Kartenkontingent an. Bei der Anmeldung wird nach der Anzahl und dem Alter der Kinder gefragt und diese auf Wunsch bei der Kartenzuteilung berücksichtigt. Details werden im persönlichen Telefonat geklärt.

Wie lange kann ein Kulturgast das Angebot der Kulturloge in Anspruch nehmen?

Solange keine wesentliche Besserung der finanziellen Situation des Kulturgastes eintritt, kann das Angebot der Kulturloge Gießen weiter in Anspruch genommen werden.

Wie finanziert sich der Verein Kulturloge Gießen?

Die Kulturloge Gießen finanziert sich ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Ziele der Kulturloge Gießen. Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie einfach das Beitrittsformular in unserem Infofaltblatt aus und senden Sie es uns unterschrieben zurück. Gern nehmen wir auch eine Spende auf unser Konto bei der Sparkasse Gießen IBAN DE13 5135 0025 0205 0186 10, entgegen. Wir freuen uns über jeden Betrag.

Wie kann man Mitglied im Verein werden?

Gern nehmen wir Sie als Mitglied im Verein auf. Nähere Informationen unter dem Punkt: Mitglied werden

Wie werden Spendengelder verwendet?

Zuwendungen werden nur für satzungsgemäße Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 08 Abgabenordnung verwendet. Der Verein Kulturloge Gießen ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Gießen von der Körperschaftssteuer befreit. Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Spendenquittungen) auszustellen.

Kann ich eine Spende steuerlich geltend machen?

Ja. Die Kulturloge Gießen verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke und ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Gern stellen wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung aus. Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro senden wir Ihnen automatisch spätestens zu Beginn des nächsten Jahres eine Zuwendungsbestätigung zu. Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ auf dem Überweisungsträger Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Bei Spenden bis 200 Euro genügt es, auf dem Überweisungsträger im Feld „Verwendungszweck“ das Wort „Spende“ zu vermerken. Später reichen Sie dann bei Ihrem Finanzamt zusammen mit dem Zahlungsbeleg einen Beleg der Kulturloge Gießen ein.

Wie kann ein Kulturveranstalter Eintrittskarten zur Verfügung stellen?

Nehmen Sie einfach telefonisch oder über unser Webformular Kontakt zu uns auf und stellen Sie sich kurz vor. Wir melden uns dann bei Ihnen. Egal, ob Sie regelmäßig Eintrittskarten zur Verfügung stellen oder nur sporadisch, unsere Kulturgäste werden Ihnen dankbar sein.

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein,

schicken Sie uns Ihre Frage, z.B. über unser Kontaktformular, damit wir sie beantworten und gegebenenfalls in unsere Liste mit aufnehmen können.

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